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Als Elektronischer Handel (auch Internetverkauf, Elektronischer Marktplatz, Virtueller Marktplatz) wird der virtuelle Einkaufsvorgang via Datenfernübertragung innerhalb der Distributionspolitik des Marketing bezeichnet. Hierbei wird über das Internet eine unmittelbare Handels- oder Dienstleistungsbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer abgewickelt. Im weiteren Sinne umfasst er jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der die Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, -vereinbarung oder -erbringung elektronische Kommunikationstechniken einsetzen. Der in der Literatur hierfür häufig zu findende Begriff des Electronic Business wurde durch eine IBM-Werbekampagne Ende der 1990er Jahre populär.
Der elektronische Handel ist ein Teil der Internet-Wirtschaft (E-Commerce, E-Business).
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Die Besonderheiten beim Elektronischen Handel der Distribution im Marketing-Mix gegenüber den traditionellen Vertriebskanälen sind die enorme Flexibilität auf der Angebotseite, sowie eine erhebliche Reduktion der Transaktionskosten mit Geschäftspartnern. Es werden beispielsweise auch Reise- oder Telefonkosten in der Kundenakquisition und Leistungspräsentation gesenkt. - Die räumlichen Distanzen sind bei physischen Leistungen dennoch zu überwinden und erfordern entsprechende Logistikkapazitäten.
Der Begriff des Onlineshop ist hierbei die eingedeutschte englische Bezeichnung für den Warenvertrieb durch die Internetpräsenz eines Händlers. Weitere Bezeichnungen für die organisatorische Umsetzung sind Webshop und E-Shop (für Elektronik-Shop) bzw. selten verdeutscht E-Laden.
Aufgrund der mittlerweile überaus hohen Marktdurchdringung von Internetanschlüssen in Deutschland, gerade auch unter Privathaushalten, hat sich der E-Commerce hier im C2C- und B2C-Markt zunächst über Online-Auktionsplattformen durchgesetzt. Bei institutionellen Geschäftspartnern im B2B-Markt werden Ausschreibungen und Geschäftsanbahnungen ebenfalls immer häufiger via Internet abgewickelt und einige Großunternehmen lassen bereits keine Lieferanten mehr zu, die sich nicht auf diesem Weg an der Vergabe beteiligen.
Im industriellen Bereich kann der Anbieter so im direkten Kontakt mit dem Kunden technische Spezifikationen, Lieferwünsche und nicht selten auch eine geforderte Kooperation mit anderen Anbietern abfragen, in seine Datenbank oder CAD/CAM/CAQ-Systeme zur Planung übertragen und in kürzester Zeit maßgeschneiderte Angebote, ohne Außendienstbesuch oder aufwändige erstellen.
Dieses Absatzmedium gewinnt aufgrund der hohen Verfügbarkeit des Internet in Europa zunehmend an Bedeutung für den Konsumgüterverkauf und wird ebenfalls punktuell für Folgegeschäfte im Investitionsgüterverkauf angewendet.
Heute versteht man unter Elektronischem Handel in der Regel alle Methoden der Abwicklung von Geschäften und administrativer Vorgänge über elektronische Kanäle, wobei das Internet oder zumindest die im Internet verwendeten Techniken und Protokolle eine wesentliche Rolle spielen und die Informationstechnologie gemeinhin als Voraussetzung angesehen wird. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Aufhebung von Medienbrüchen, wie sie in der konventionellen Geschäftsabwicklung typisch sind. Zudem sollen die Eingriffe von Menschen in den Geschäftsablauf auf das notwendige Minimum reduziert werden. Man spricht in diesem Fall von Straight Through Processing. Dazu ist aber eine weitgehende Integration der Geschäftsfunktionen erforderlich.
Verknüpft man zu diesem Zweck Anwendungssysteme aus unterschiedlichen Funktionsbereichen oder über Unternehmensgrenzen hinweg, handelt es sich um ein klassisches Anwendungsfeld von Enterprise Application Integration (EAI). Enterprise Content Management (ECM) wird als eine der Basistechnologien für E-Business angesehen.
Das Verständnis für die besonderen Eigenschaften von E-Business erwächst aus der Abkehr von der Neoklassischen Mikroökonomie. Diese setzt unter anderem homogene Güter, vollkommene Markttransparenz und die Abwesenheit von Präferenzen voraus und begibt sich damit auf ein hohes, aber realitätsfernes Abstraktionsniveau. Eine realitätsnähere Beschreibung des Wirtschaftslebens ermöglicht die Neue Institutionenökonomik (NIÖ).
Im Rahmen der Institutionenökonomik spielen die Transaktionskosten eine wichtige Rolle. Das Internet kann Kosten einer Transaktion in der Such- und Anbahnungsphase senken. Auch in der Abwicklungsphase bestehen Chancen zur Senkung der Transaktionskosten. Insgesamt sinken die Kosten für Markttransaktionen und die Koordination über Märkte wird vorteilhafter.
Dabei wird jedoch übersehen, daß es sich hierbei nur um Variationen der Neoklassik handelt, die zwar ausdifferenzierter sind als die ursprüngliche Neoklassik, aber wie diese Vereinfachungen und Fiktionen zur Basis haben. Ebenso wird übersehen, daß die bloßen Kostenvorteile sich nicht in Wettbewerbsvorteile übersetzen lassen, wenn im Prinzip jeder diese Vorteile realisieren kann. Unter dieser Bedingung werden die Kostenvorteile Wettbewerbsnachteile.Nicholas G. Carr, Does IT Matter? Information Technology and the Corrosion of Competitive Advantage, HBS Press 2004 oder sind bestenfalls in einem extremen Preiswettbewerb von kurzer Dauer (Frances Cairncross, The Death of Distance 2.0, Texere 2002)
Damit bleibt als einziges Alleinstellungsmerkmal die Fähigkeit, Werte zu schaffen. Als Beispiel für einen nachvollziehbaren und nachgefragten Mehrwert gegenüber der "old economy" dient vor allem die Internetwerbung, die zunehmend die Bezahlphantasien der content owners ablöst. Sie ermöglicht erstmals die Messung eines konkreten Werbeerfolgs.
Prof. Franck-Oberasbach geht in seinem Buch "Ökonomie der Aufmerksamkeit" davon aus, dass in der Gesellschaft Aufmerksamkeit einen zunehmend erhöhten Wert bekommt. Für Werbung muss heutzutage jeder Konzern enorme Mengen Ressourcen aufwenden, da Produkte über den Bekanntheitsgrad, Marke und Image verkauft werden. Firmen im E-Business haben zwar einerseits kostengünstige Möglichkeiten mit dem Kunden in Kontakt zu treten, leiden aber andererseits daran dass sie in der Informationsflut des WWW untergehen. Einige Netzkunst-Projekte (million dollar homepage, the senseless 1234567$ club) oder besonders ausgefallene E-Business-Ideen arbeiten genau mit dieser Thematik und erwirtschaften so enorme Gewinne.
Ziel einer Umwandlung eines Unternehmens hin zu Elektronischen Handel ist die Senkung der Kosten im Unternehmen. Maßnahmen, um diese Senkung zu erreichen, umfassen vor allem die Optimierung bestehender und Schaffung neuer Geschäftsprozesse auf Basis der Internettechnologien. Durch diese Integration der Geschäftsfunktionen entlang der Wertschöpfungskette soll eine effizientere Geschäftsabwicklung erreicht werden. Ein weiterer Aspekt ist die Fixkostendegression. Damit ist die abnehmende Bedeutung der relativ hohen Fixkosten gemeint, da die variablen Kosten im Elektronischen Handel eine eher geringe Rolle spielen.
Die Vorteile für Unternehmen können sein:
Der Begriff "Digitale Spaltung" (oft auch engl.: "digital divide") bezeichnet die Teilung der Welt in einen bei der Nutzung elektronischer Medien weiter fortgeschrittenen und eine weniger weit entwickeltem Teil. Ökonomen gehen davon aus, dass die Nutzung von E-Business das Wachstum von Volkswirtschaften erhöht und so die bereits weiter entwickelten Länder ihren Vorsprung gegenüber den weniger entwickelten Länder weiter vergrößern. (siehe Digitale Kluft). Ob dieses Phänomen wirklich langfristig zu einer Vergrößerung des Abstandes zwischen Volkswirtschaften oder gar innerhalb einer Gesellschaft führen wird ist fraglich. Schließlich wurde bereits bei anderen Massenmedien ähnlich argumentiert z.B. unter den Stichworten "radio-divide" oder "television divide". Dabei wurde immer festgestellt, das diejenigen Gruppen/Volkswirtschaften, die angeblich ein Nachteil aus einem Nicht-Zugriff hatten mit dem Verfall der Preise und der Vereinfachung in der Handhabung auch zu Nutzern wurden.
Abhängig von der Art der Geschäftspartner spricht man von B2B-, B2C-, C2B- oder C2C-Marktplätzen. Bei offenen Marktplätzen kann sich jeder Marktteilnehmer registrieren und teilnehmen, bei geschlossenen Marktplätzen werden nur bestimmte, ausgewählte Teilnehmer eingeladen bzw. zugelassen. Ein horizontaler Marktplatz bildet einzelne Geschäftsprozesse ab, zum Beispiel mit dem Fokus Beschaffung: An einem horizontalen Beschaffungs-Marktplatz nehmen Unternehmen auf der Einkäuferseite teil, die aus unterschiedlichen Branchen kommen können und auf eine gemeinsame Gruppe von Lieferanten zugreifen. Im Gegensatz dazu, bildet ein vertikaler Marktplatz verschiedene Geschäftsprozesse einer einzigen Branche oder Nutzergruppe ab.
Nachdem die große E-Business-Euphorie der 1990er Jahre, während der eine Vielzahl von Marktplätzen entstand, mittlerweile verflogen ist, geht man jetzt allgemein davon aus, dass nach einem Konzentrationsprozess nur wenige große Marktplätze überleben werden. Daneben dürften sich jedoch zunehmend auch noch spezialisierte Nischenanbieter etablieren.
Heute hat sich die Situation deutlich geändert: die Technologie, um einen elektronischen Marktplatz zu realisieren, ist sehr viel günstiger geworden. Hinzu kommt der Trend, verschiedene Angebote über genormte Schnittstellen (APIs) miteinander zu vernetzen, so dass ein gemeinsamer Marktplatz mit hoher Angebotsdichte entsteht (z.B. Amazon-Marketplace). Vormals eigenständige Marktplätze werden überdies zunehmend in übergreifende Portallösungen integriert.
Der Elektronische Handel lässt sich nach Art der Teilnehmer kategorisieren
Auktionshandel z.B. über Ebay
Dienstleistungsangebote der Verbraucher an Unternehmen z.B. myHammer
Versandhandel z.B Amazon, Otto etc.
Handel zwischen Unternehmen und Lieferanten z.B. Katalogsysteme
Dürchführung der Leistung von Unternehmen an den Staat/öffentliche Stellen
elektronisch gestützte Steuererklärung z.B Elster
Leistungsangebot öffentlicher Stellen an Unternehmen
elektronischer Verkehr zwischen Behörden, Austausch von Informationen
Logischerweise gibt es auch elektronisch gestützte Geschäftsprozesse von anderen Kategorien, beispielsweise Verbraucher zu öffentlichen Verwaltung in Form der elektronischen Steuererklärung, aber die Abkürzung A2C oder andere der oben aufgeführten Kombinationen sind (noch) nicht allgemein verbreitet.
Der Onlineshop stellt Waren und digitale Produkte im Internet zum Verkauf bereit. Dabei handelt es sich bei einem Shopsystem grundsätzlich um Software mit einer Warenkorbfunktionalität. Der Käufer wählt das Produkt aus und legt es in den Warenkorb. Hinter einem E-Shop steht ein physisches Geschäft, das die Bestellung abwickelt. Es gibt diverse E-Shop-Software für diesen Verkaufskanal.
Moderne Onlineshops bieten dem User nicht nur die Möglichkeit das Produkt zweidimensional zu betrachten und ein paar technische Daten zu lesen. Im Bereich hochwertiger Konsumgüter werden mitunter auch dreidimensionale Produktabbildungen visualisiert. Die Wahrnehmung des Kunden soll möglichst nah an die Realität geführt werden. Hierzu finden häufig auch Sound-Animationen Anwendung sowie Konfigurationsprogramme, mit denen das Produkt in Farbe, Ausstattung und Design oft an die individuellen Vorstellungen des Kunden angepasst werden kann. Der Hersteller bzw. Anbieter gewinnt auf diese Weise zusätzlich wertvolle Informationen über Kundenpräferenzen.
Besonders bekannte Formen des Internethandels sind Buch- und Musikversand und Internetauktionen. Im Zuge des Internetbooms gegen Ende der 1990er Jahre des 20. Jahrhunderts gewannen Onlineshops mehr und mehr an Bedeutung. Internethändler haben den Vorteil, dass sie keinen physischen Verkaufsraum brauchen, dieser steht virtuell als Internetseite zur Verfügung. Auch brauchen Onlineshops häufig keinen oder nur wenig Lagerraum, da sie eine Lieferung oft direkt vom Erzeuger veranlassen können (Drop Shipping) bzw. die Waren je nach Bedarf bestellen können. Die eingesparten Festkosten können dann an den Verbraucher weitergegeben werden. Sogar Internetbuchhändler, die in Deutschland der Buchpreisbindung unterliegen, welche Rabattaktionen verbietet, haben den Vorteil durch die Übernahme der Versandkosten dem Kunden bei gleichem Preis den Gang zum Buchladen zu ersparen. Hier spricht man vom klassischen Versandhandel. Bei digitalen Produkten wie Musikdateien, Software oder Onlinebüchern kann der Kunde nach dem Kauf das Produkt direkt herunterladen. Der physische Versand entfällt in diesem Fall und der Kunde kann seinen Einkauf sofort nutzen.
Gewinner dieses Trends sind neben den Onlineshops vor allem Logistikunternehmen und Zustelldienste, während Klein- und Einzelhändler oft die Verlierer dieses Wandels sind. Auch die IT-Branche profitiert indirekt durch höhere Auftragszahlen für die technische Bereitstellung und Wartung der Onlineshops vom Wachstum des Internethandels.
Da im Internet kein persönlicher Verkauf stattfindet, muss die visuelle Kommunikation des Internetshops vielfältige Anforderungen an den Dialog zwischen Anbieter und Kunde erfüllen. Große Anbieter beobachten Testkunden in speziellen Labors zur Prüfung der Gebrauchstauglichkeit (usability) bei ihren Online-(Test-)Einkäufen. Die Erkenntnisse über Augenbewegungen auf dem Bildschirm, Schrift- und Bilderkennung sowie Verweildauer in einzelnen Bereichen der Internetseite sollen hierbei Aufschluss über mögliche Verbesserungen bei der Benutzerführung und Motivation des Kunden geben.
Ein Shopsystem ist die Softwaregrundlage von Onlineshops.
Das Shopsystem kann sowohl Datenbank-basiert und dynamisch als Webanwendung auf einem Webserver installiert werden als auch durch statische HTML-Seiten. Derzeit gibt es ca. 200 Shopsoftwareanbieter allein in Deutschland. Dabei unterscheiden sich die Anbieter in der Ausrichtung ihres Angebotes in der Orientierung auf unterschiedliche Zielgruppen. Es gibt Software zum kleinen Preis für den Massenmarkt und Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, Software individuell gezielt den Anforderungen entsprechend zu erstellen bzw. optimieren.
Die meisten E-Shop-Systeme besitzen folgende grundlegende Softwarekomponenten:
Zunehmend werden E-Shops mit Live Support Systemen ausgestattet, um Absprungraten zur verringern bzw. die Beratung und den Verkauf zu unterstützen.
Neben der Zielgruppenorientierung einzelner Softwareanbieter unterscheiden sich Shopsysteme auch in der verwendeten Technologie. Hierbei wird unterschieden zwischen webserverbasierter Applikationen und solchen, die erst lokal statische Seiten erzeugen, welche dann auf den Web-Server geladen werden und mit Hilfe von Javascript auf Seiten des Users über den Browser die Warenkorbfunktion zur Verfügung stellen.
Eine zusätzliche Variante eines Online-Shops besteht in der Möglichkeit, den Betrieb zunächst einem Internet-Service-Provider zu übertragen. Vergleichbar mit großen Einkaufszentren, in denen Läden von einzelnen Betreibern gemietet werden, die dann die bereits bestehende Infrastruktur nutzen, wird diese Art von Angebot als ‘Shopping-Mall-Konzept’ bezeichnet. Jeder einzelne Shopbetreiber erhält sein Online Shopsystem, das im Hintergrund an eine Softwarequelle gekoppelt ist. Dies hat den großen Vorteil den ständig fortschreitende Anforderungen an die Softwarefunktionen durch dieses Source-Sharing-Prinzip zu begegnen.
Dem einfachen Verkaufsabschluss wird aus individualpsychologischer Sicht beim Internetverkauf eine besonders hohe Bedeutung beigemessen, weil der Kunde seinen Warenkorb ohne Angst vor Datenverlust und Spionage seiner Zahlungsdaten begleichen können soll. Die klassischen Zahlungsarten Vorkasse, Rechnung, Nachnahme und Kreditkarte machen in Deutschland weiterhin einen Großteil der Zahlungen aus. Häufig findet auch das bekannte Bankeinzugsverfahren Anwendung, da die Hemmschwelle zur Übermittlung der Kontoverbindung oft geringer ist, als die zur Anwahl einer Mehrwertnummer oder die Angabe der Kreditkartendaten. Propietäre Micropaymentsysteme haben es dagegen schwer, sich zu etablieren. Ein anonymes Bezahlverfahren z.B. ist giropay. Der Zahlungspflichtige wird vom Online-Shop auf die Seite seines Kreditinstituts geleitet und tauscht die persönlichen Daten ausschließlich mit seiner Bank aus. Den höchsten Bekanntheitsgrad bei speziell für das Internet entwickelten Zahlungssystemen hat Paypal erreicht, eine Tochter von Ebay.
In den §§ 312b ff. BGB (früher: FernAbsG) finden sich besondere Bestimmungen zu den sogenannten Fernabsatzverträgen. Unter anderem werden Fernabsatzverträge definiert, Ausnahmen vom Fernabsatzrecht angegeben und eine umfassende Informationspflicht für den Händler festgelegt. Der Verbraucher hat nun ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.
Das Teledienstgesetz (TDG) legt in diesem Zusammenhang neben dem Herkunftslandprinzip (§ 4) sämtliche Pflichtangaben für Betreiber von, auch nur geringfügig gewerblich betriebenen Internetseiten fest (§ 6) und regelt diese Verantwortlichkeiten im Unternehmen (§ 8–11).
Bei online geschlossenen Verträgen ist oft nicht klar ersichtlich, welches Recht anzuwenden ist. Bei einem elektronisch geschlossenen Kaufvertrag könnten zum Beispiel das Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, das des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat oder das des Landes, in dem sich der Server befindet, in Frage kommen. Das Recht des E-Business ist ein sogenanntes "Querschnittsrecht". Die Rechtsunsicherheit bedeutet jedoch keineswegs, dass im Bereich des E-Business eine rechtsfreie Zone herrscht. Viel mehr finden Regularien des internationalen Rechts (IPR) (in Deutschland z.B. geregelt im EGBGB) Anwendung.
In der Bundesrepublik sind die europarechtlichen Bestimmungen zum e-commerce in das BGB integriert worden und finden sich dort im Allgemeinen Teil und bei den Vorschriften zum Verbraucherschutz. Die technische Seite des E-Commerce wird im Mediendienstestaatsvertrag (MdStV) der Länder und im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes, die sich inhaltlich kaum unterscheiden, geregelt.
Rechtlich geregelt ist die Materie E-Commerce in Österreich vor allem durch das E-Commerce-Gesetz (ECG), das Fernabsatzgesetz, das Signaturgesetz, das Zugangskontrollgesetz sowie das E-Geld-Gesetz, wobei die vertrags- und schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des ABGB und des HGB, soweit sie nicht durch diese Sonderbestimmungen modifiziert sind, auch hier gelten.
Zur rechtlichen Vereinfachung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels und zum Schutz der beteiligten Verbraucher wurden mit der EG-e-commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG) für Europa rechtliche Grundlagen und Mindeststandards vereinbart.
Um die Transaktionen zu vereinfachen, herrscht innerhalb der EU bei vertraglichen Schuldverhältnissen grundsätzlich Rechtswahlfreiheit der Parteien, vgl. Artikel 3 EVÜ bzw. in Deutschland Artikel 27ff EGBGB. Eine Ausnahme hiervon stellen u.a. Verbraucherverträge dar, für die festlegt ist, dass dem Verbraucher durch eine Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats entzogen darf, wenn dem Vertragsschluss z.B. ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung im Aufenthalts- und Handlungsstaat des Verbrauchers vorausgeht, vgl. Artikel 5 EVÜ bzw. Artikel 29 EGBGB.
Im B2B-Bereich wird zur Vereinfachung oft das Recht des Verkäufers vereinbart. Das Recht des Käuferlandes miteinzubeziehen erwiese sich als kompliziert, der Händler müsste sich somit in der EU mit 25 unterschiedlichen Rechtsprechungen auseinandersetzen, die obendrein zum größten Teil in fremden Sprachen verfasst sind. Doch auch das Herkunftslandsprinzip erweist sich nicht als ideal: der Käufer kennt meist nicht das Recht des anderen Landes und kann dadurch nicht ohne weiteres seine Interessen vertreten. Darüber hinaus sind die Rechtsprechungen der einzelnen Länder oftmals unterschiedlich und übervorteilen Händler einzelner Nationen gegenüber anderen. Theoretisch hat jedes Land die Möglichkeit seine Rechtsprechung entsprechend abzuändern, um die eigene Wirtschaft zu stärken. Um die Chancengleichheit zu wahren und die Transaktionen zu vereinfachen ist ein einheitliches europäisches Wettbewerbsrecht ein wichtiges Ziel.
Trotz dieser Schattenseiten bringt der grenzüberschreitende Internethandel natürlich viele Vorzüge. Viele Artikel beispielsweise werden nur in bestimmten Ländern angeboten. Mit Hilfe spezieller Suchmaschinen kann der potentielle Kunde nun die gesuchten Produkte aufspüren und sogar die Angebote der Händler in den verschiedenen Ländern vergleichen. Teilweise fallen nicht nur die Preise einzelner Produktgruppen unterschiedlich aus sondern auch die Mehrwertsteuersätze, so dass sich trotz der erhöhten Portokosten eine Bestellung im Ausland als sehr lohnend erweisen kann. Innerhalb von der EU wird der Käufer nicht mit Zöllen belastet, so dass die reellen Kosten transparent bleiben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der grenzüberschreitende Elektronische Handel zwar durch bestimmt rechtliche Unsicherheiten etwas gebremst wird, aber ein großes Entwicklungspotential bietet. Ein einheitliches europäisches Recht das die Interessen des Verbrauchers noch besser berücksichtigt wird langfristig sicherlich für ein weiteres Wachstum sorgen.
Laut der repräsentativen Studie "E-Commerce 2004" (in Auftrag gegeben von der Postbank) sind karriereorientierte Frauen die aktivsten Online-Shopper. Wichtig sind neben der schnellen Lieferung der Waren vor allem die Möglichkeit rund um die Uhr einzukaufen sowie bessere Preis- und Warenvergleichsmöglichkeiten.
Die Studie zeigt deutliche Unterschiede, was das Einkaufsverhalten zwischen männlichen und weiblichen Kunden betrifft. Frauen verbringen demnach weniger Zeit im Internet, liegen aber beim Online-Kauf dennoch vorne. Männer kaufen dagegen häufiger bei Auktionen und ausländischen Online-Shops. Die größte Lust am virtuellen Einkaufsbummel haben einkommensstarke Frauen mit einem Einkommen von mehr als 3.000 Euro netto. Vor allem Reisen, Uhren, Schmuck und Mode stehen dabei in der Gunst ganz oben. Während für Männer günstige Preise wichtig sind, legen Frauen größeren Wert auf Qualität der Ware und Kundenservice. Eindeutig vorne liegen Männer beim Online-Banking, Online-Brokerage und der sonstigen Abwicklung von Aktiengeschäften im Internet. Bei der Untersuchung wurden 264 Online-Händler und 1020 Privatpersonen befragt.
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Der Bikini ist eine zweiteilige Badebekleidung für Frauen, die vorwiegend zum Schwimmen und Sonnen getragen wird.
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Dem heutigen Bikini ähnliche Zweiteiler gab es schon lange. Dies belegen antike Wandmalereien und ein antikes Mosaik aus dem 4. Jahrhundert nach Christus im sizilianischen Bergstädtchen Piazza Armerina. Neun von ursprünglich zehn dargestellten römischen Sportschönheiten trugen Bikinis.
Zwar begannen schon seit der Jahrhundertwende Modeschöpferinnen mit dem Büstenhalter und Hüfthalter das Zeitalter des Korsetts zu verabschieden, doch bis diese Dessous als „Dessus“ ihren gesellschaftlichen Durchbruch schafften, verging noch einige Zeit. Ein Modell trug bezeichnenderweise den Namen Taboo. Erst die nach dem Zweiten Weltkrieg verfeinerte Textiltechnik und die Lockerung der gesellschaftlichen Sitten ermöglichten den Durchbruch.
Als französische Kreation wurde er im Jahr 1946 gleichzeitig einerseits durch Jacques Heim und andererseits Bart Louis herausgebracht und ursprünglich „Atom“ genannt. Doch im Schatten von Hiroshima erwies sich dieser Name als ungeeignet. Er hatte inzwischen gewissermaßen seine „Unschuld“ verloren.
Am 1. Juli 1946 warf eine US-amerikanische B-29 über dem Bikini-Atoll die erste Atombombe der Nachkriegszeit ab und leitete damit eine Testserie ein. Vier Tage später schickte Louis Réard das Model Micheline Bernardini mit vier kleinen Stoffdreiecken bekleidet über den Laufsteg in Paris. Das Atoll gab schließlich den Ausschlag für die Namensgebung. Das „Tabu“ war gebrochen. Der brisante Name, der übersetzt "Land der Kokosnüsse" bedeutet, schlug ein wie eine Bombe. Die Wirkung, die dieser knapp geschnittene Badeanzug hervorrief, wurde mit der gleichen moralischen Entrüstung betrachtet wie die Atombombenversuche auf Bikini. Der Erfolg war garantiert.
Beim ersten James-Bond-Film „James Bond jagt Dr. No“ entstieg 1962 Ursula Andress im cremefarbenen Baumwoll-Bikini dem Meer. Die Szene sorgte für eine sprunghafte Verbreitung des Textilstücks. In Anknüpfung an diese Szene entstieg Halle Berry 2003 im James-Bond-Film „Stirb an einem anderen Tag“ ebenfalls unter den Blicken von James Bond, gespielt von Pierce Brosnan dem Meer. Noch im Jahr 1965 wurde eine Münchner Schülerin vor Gericht zu sechs Tagen Putzen im Altersheim verurteilt, weil sie mit nichts als einem Bikini bekleidet über den Viktualienmarkt spaziert war.
Da Bikinihosen ohne Beinansatz sind, kann seitliches Schamhaar sichtbar werden, was meist als unästhetisch empfunden wird. Aus diesem Grund praktizieren Frauen die so genannte „Bikinirasur“, eine Form der Intimrasur, bei der nur derjenige Teil des Schamhaars entfernt wird, der beim Tragen eines Bikinis sichtbar werden würde. In Europa und den USA stellen die bikinirasierten Frauen, verglichen mit den voll-intimrasierten und den nicht intimrasierten Frauen, die größte Gruppe dar (40 bis 60 % der Frauen zwischen 15 und 40 Jahren).
1964 entwarf in Amerika der in Österreich geborene Modemacher Rudi Gernreich (1922–1985) eine weitere Steigerung von Bikini: den Monokini, in die Umgangssprache später auch als Oben ohne eingegangen. Sinngemäß wurde der folgende Verzicht auf jede Badebekleidung auch Nokini bezeichnet.
Ein kurzlebiger Modegag der 1960er Jahre war der Trikini. Wie der Name suggeriert, handelte es sich dabei um einen Dreiteiler. Da dabei jede Brust einzeln von einem Teil ohne Bänder bedeckt wurde, gestaltete sich die Befestigung schwierig und war nur durch Adhäsion oder Klebstoff möglich. Obwohl optisch ansprechend, hat er - weil unpraktisch - das Experimentalstadium der Modefotografie wohl nie verlassen und sich nicht durchsetzen können.
Unter demselben Namen entwarf im 21.Jahrhundert ein Modedesigner aus Landshut einen Bikini mit zusätzlicher variabler Tasche.
Die Oberteile sind meist entweder auf dem Rücken und im Nacken oder normal, d. h. wie bei einem BH, zu binden.
Die Hosen sind entweder „am Stück“ oder seitlich zu binden.
| Wiktionary: Bikini – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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